Mit dem 2013 in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz wurden wichtige Patientenrechte ausdrücklich im Gesetz festgeschrieben. Auf dieses Gesetz können Sie sich bei Ihrem Gespräch mit ihrem Arzt und Therapeuten berufen. In der kostenfreien Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums geht es unter anderem um
den Behandlungsvertrag
Informations- und Aufklärungspflichten bei der Behandlung
Patientenrechte in besonderen Lebenssituationen
Patientenakte und Einsichtsrecht
individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)